Zahnärztliche Behandlung im Good Samaritan Centre in Athen für Menschen ohne regulären Zugang zur Gesundheitsversorgung

8. April 2026

8. April 2026

„Das Wichtigste, was wir vererben, ist der Familienfrieden.“

Christian Schürmann ist seit über 25 Jahren Rechtsanwalt mit Schwerpunkten im Erb- und Strafrecht. Er setzt sich für gerechte Lösungen ein, die den Menschen hoffnungsvolle Perspektiven aufs Leben eröffnen.

Besonders wenn es um das geht, was wir am Ende des Lebens hinterlassen, hilft er Menschen, kluge und friedensstiftende Lösungen zu entwickeln.

Christian Schürmann,
Rechtsanwalt

Interview

Herr Schürmann, was lieben Sie an Ihrer Arbeit als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Erbrecht?

Bei meinen Vorträgen über Vorsorge sage ich immer: „Das Wichtigste, was wir vererben, ist der Familienfrieden“. Vordergründig geht es im Erbrecht um Vermögenswerte, aber eigentlich geht es um tragfähige Beziehungen, um Vertrauen. Als Anwalt kann ich maßgeblich dazu beitragen, Lösungen zu finden, die den jeweiligen Bedürfnissen gerecht werden und die den Familienfrieden in die nächsten Generationen tragen.

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Donnerstag, 9. April 2026
19:00 Uhr

Wem raten Sie dazu, ein Testament zu machen?

Jede Familie, die Kinder und eine Immobilie hat, sollte über das Thema Erbfolge nachdenken, weil die gesetzliche Erbfolge für so eine Familie in der Regel nicht passt. Die gesetzliche Erbfolge greift dann, wenn kein Testament vorhanden ist. Auch bei anderen Konstellationen sollte man sich vor Augen führen, dass die gesetzliche Erbfolge in den seltensten Fällen optimal ist.

Warum ist es aus Ihrer Sicht so wichtig, sich mit dem Thema Testament rechtzeitig zu beschäftigen?

Die Bibel verheißt in Psalm 90 ein weises Herz denen, die sich vor Augen führen, dass sie sterben müssen. Wenn wir uns frühzeitig mit der Endlichkeit unseres Lebens hier beschäftigen, leben wir dankbarer und intensiver. Und es gibt oft gute Gründe, Vermögen schon zu Lebzeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt weiterzugeben, sei es zur Altersvorsorge oder wegen steuerlicher Aspekte. Diesen Zeitpunkt könnten wir verpassen, wenn wir das Thema vor uns herschieben.

Viele Menschen möchten mit ihrem Leben Spuren hinterlassen. Welche Möglichkeiten bietet das Testament, um Gutes zu bewirken?

Oft gibt es Werke, in denen ich schon zu Lebzeiten durch Spenden viel Gutes bewirkt und hinterlassen habe. Mit einem Testament kann ich über mein Leben hinaus in solchen Werken Spuren hinterlassen, indem ich sie als Erben einsetze oder ihnen ein Vermächtnis zuwende.

Was genau ist ein Vermächtnis und wie unterscheidet es sich von einer Erbeinsetzung?

Die Erbeinsetzung ist in einem Testament das Wichtigste. Der Erbe übernimmt alle Rechte, aber auch alle Verpflichtungen des Erblassers. Der Erbe ist in der Regel für die Bestattung verantwortlich und erbt neben einem Vermögen auch vertragliche Verpflichtungen und eventuelle Schulden. Ein Vermächtnis dagegen ist eine Zuwendung aus dem Nachlass an eine bestimmte Person. Diese Person hat dann gegenüber dem Erben einen Anspruch auf Herausgabe des Vermächtnisses. Ein Vermächtnisnehmer ist kein Erbe, erscheint also auch nicht im Erbschein. Ein Vermächtnis kann aus einem Gegenstand, einer Immobilie oder einem Geldbetrag bestehen. Da gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten. Oft ist ein Vermächtnis für den Begünstigten viel einfacher, weil er mit der gesamten Nachlassabwicklung nichts zu tun hat.

Was müssen Menschen wissen, die z.B. wortundtat in ihrem Testament bedenken möchten? Ist das kompliziert?

Man kann eine gemeinnützige Organisation als Erben oder mit einem Vermächtnis bedenken. Kompliziert ist das nicht. Dennoch empfehle ich, sich bei der Erstellung eines Testaments durch einen Anwalt oder einen Notar fachlich beraten zu lassen. Missverständliche Testamente geben immer wieder Anlass zu Streitigkeiten.

Können Sie ein Beispiel aus der Praxis nennen, wie eine solche testamentarische Zuwendung ganz konkret Gutes bewirkt hat?

Letztens wurde ein Werk von einer liebenswürdigen alten Dame gegen den erbitterten Widerstand der geldgierigen Verwandtschaft als Erbe eingesetzt, und es flossen so über 1 Mio. € nach Israel. Dort konnten mit dem Geld u.a. dringend erforderliche Sanierungsarbeiten an einem Heim für Holocaust-Überlebende durchgeführt werden.

Was muss man in steuerlicher Hinsicht bei einer Zuwendung im Testament bedenken?

Wichtig ist, dass man sich beraten lässt, inwieweit die eigene geplante Testamentsgestaltung Erbschaftsteuer auslösen kann. Bei Privatpersonen gibt es Steuerfreibeträge, die alle 10 Jahre ausgeschöpft werden können. Zuwendungen, die über den Freibeträgen liegen, sind grundsätzlich steuerpflichtig. Etwas anderes gilt bei gemeinnützigen Organisationen, wie Vereinen oder Stiftungen, die in der Regel steuerbefreit sind. Sie können also grenzenlos bedacht werden, ohne dass das Finanzamt am Erbe partizipiert.

Vielen Dank!

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